A. AGB für Gruppenbuchungen bei FlixTrain
I. Präambel
Eine individuelle Gruppenbuchung bei FlixTrain ermöglicht, alle zur Gruppe gehörenden Personen gemeinsam von einem ausgewählten Start- zu einem ausgewählten Zielbahnhof zu befördern. Die maximale Gruppengröße beträgt 100 Personen pro Waggon. Je nach Gruppengröße und abhängig von der Auslastung des Zuges sitzt die Gruppe in einem Waggon allein oder – falls dies nicht möglich oder gewünscht ist – auf zusammenhängenden Plätzen in einem oder verschiedenen Waggons.
Gruppenbuchungen sind nur im Rahmen des zum Fahrtzeitpunkt gültigen FlixTrain-Fahrplans möglich (siehe https://www.flixtrain.de), Sonder-, Extra- oder Charterfahrten sind nicht vorgesehen.
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der FlixTrain GmbH (https://www.flixtrain.de/agb). Speziell für individuelle Gruppenbuchungen geltende Abweichungen von diesen AGB sind nachfolgend dargestellt. Die abweichenden Regelungen für individuelle Gruppenbuchungen haben Geltungsvorrang gegenüber den weiteren Regelungen, die bei FlixTrain Anwendung finden.
II. Abweichungen
1. Vertragsschluss
1.1 Eine individuelle Gruppenbuchung ermöglicht, dass alle zur Gruppe gehörenden Personen mit einem garantierten Sitzplatz pro Person und auf zusammenhängenden Plätzen reisen können. Je nach Auslastung des Zuges können sich diese Plätze auf verschiedene Waggons verteilen. Die Buchung erfolgt durch einen Buchenden (nachfolgend „Kunde“). Der Kunde führt während der Fahrt eine Übersicht über alle Teilnehmer mit und dient als Kontaktperson vor, während und nach der Fahrt. Mit allen Teilnehmern kommt jeweils ein Beförderungsvertrag zustande.
1.2 Die Buchung muss durch eine volljährige Person erfolgen, und während der Fahrt muss mindestens eine volljährige Person als Aufsichtsperson im Zug anwesend sein.
1.3 Vertragspartner für alle gebuchten Fahrten ist die FlixTrain GmbH, Friedenheimer Brücke 16, 80639 München (nachfolgend: FlixTrain).
1.4 Der Vertragsschluss kommt ausschließlich online wie folgt zu Stande: Nach der Kommunikation bzgl. der aktuellen Konditionen erhält der Kunde in Folge seiner per E-Mail gestellten Anfrage ein Angebot von FlixTrain. Die Gültigkeitsdauer des Angebots ist auf diesem vermerkt. Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung in Textform per E-Mail. FlixTrain behält sich das Recht vor, Gruppenanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.5 Vertragsinhalt ist die Beförderungsleistung vom vereinbarten Startbahnhof bis zum vereinbarten Zielbahnhof. Sollte die Beförderung der genannten Personenzahl aus betrieblichen und/oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht in einem gemeinsamen Waggon erfolgen können, bietet FlixTrain wahlweise an, die Beförderungsleistung auf andere Art und Weise (z.B. Aufteilung der Gruppe auf mehrere Waggons/ Züge) durchzuführen oder von dem Beförderungsvertrag zurückzutreten.
2. Rechnungsstellung
2.1 Die Rechnung wird nach Annahme des Angebots auf elektronischem Weg an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse versandt. Das Zahlungsziel ergibt sich aus den Angaben des Rechnungsdokuments.
2.2 Im Falle des Unterbleibens einer fristgerechten Zahlung durch den Kunden behält sich FlixTrain vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Ferner behält sich FlixTrain wahlweise in diesem Fall vor, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten.
3. Fahrtabsagen
Wird die Fahrt aufgrund von höherer Gewalt, also insbesondere durch Krieg, Naturkatastrophen, Sturm, Pandemien, Epidemien, öffentliche Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und vergleichbare Ereignisse, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch FlixTrain vom Vertrag zurücktreten. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Bei bereits erbrachten Leistungen ist hinsichtlich der Rückabwicklung insbesondere auf die vertraglichen Ansprüche aus §§ 346 ff. BGB bzw. für die gesetzlichen Ansprüche auf §§ 812 ff. BGB hinzuweisen.
4. Umbuchung und Stornierung
4.1 Nach erfolgter Buchung kann eine Änderung der Buchung (Umbuchung) nur vorgenommen werden, wenn beide Parteien dem zustimmen.
4.2 Der Kunde kann die Gruppenbuchung jederzeit bis spätestens 31 Tage vor dem Datum der geplanten Hinfahrt kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen.
4.3 Im Fall einer Stornierung durch den Kunden, die 30 bis einschließlich 14 Tage vor dem geplantem Abfahrtsdatum der Hinfahrt liegt, fällt eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises der betreffenden Fahrt an. Dies betrifft sowohl die Stornierung der Gesamtfahrt als auch die Stornierung eines Teils der Fahrt (z.B. Hin- oder Rückfahrt).
4.4 Bei einer Stornierung, die 13 bis einschließlich 7 Tage vor dem geplantem Abfahrtsdatum der Hinfahrt liegt, fällt eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75% des vereinbarten Gesamtpreises der Fahrt an. Bei Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abfahrtsdatum der Hinfahrt stattfinden, ist keine Erstattung möglich. Dies betrifft sowohl die Stornierung der Gesamtfahrt als auch die Stornierung eines Teils der Fahrt (z.B. Hin- oder Rückfahrt). Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Pflichten der Kunden und von deren Mitreisenden
5.1 Anweisungen des Zugpersonals sind zu befolgen.
5.2 Das Zugpersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Personen, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Personen gefährden oder die körperliche und seelische Unversehrtheit anderer Mitreisender oder des Zugpersonals erheblich negativ beeinträchtigen, sodass die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Wenn es erforderlich erscheint, ist das Zugpersonal im Ausnahmefall auch befugt, die Fahrt für die gesamte Gruppe abzubrechen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.
5.3 Für den Fall einer außergewöhnlich starken Verschmutzung des Zuges durch den Kunden oder durch dessen Mitreisende, behält sich FlixTrain vor, dem Kunden etwaige Aufwendungen oder Schäden in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt für Schäden am Zug selbst (Innenraum, sowie am Äußeren).
5.4 Die kommunizierten Abfahrtszeiten des Zuges sind für die Passagiere der Gruppenbuchung bindend. Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen der Gruppe am Abfahrtsort entfällt jeglicher Anspruch auf Erstattung des Fahrtpreises bzw. auf Alternativbeförderung.
5.5 Bei Vertragsschluss hat der Kunde seine Mobilfunknummer oder eine sonstige, geeignete Telefonnummer FlixTrain gegenüber anzugeben, um die erforderliche Kommunikation gewährleisten zu können. Der Kunde verpflichtet sich, unter dieser Nummer zu den Fahrtzeiten erreichbar zu sein.
6. Risikofahrten
Ergeben sich nach Vertragsschluss Anhaltspunkte, die hinreichend sind, die Fahrt als Risikofahrt zu qualifizieren, behält sich FlixTrain das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn zum Beispiel anzunehmen ist, dass aus der Gruppe der Teilnehmer aggressives oder stark alkoholisiertes Verhalten ausgeht oder ein entsprechender Hinweis durch eine Behörde erfolgt. So soll vermieden werden, dass der vorgesehene Ablauf der Fahrt gefährdet oder beeinträchtigt wird. Sofern der Rücktritt seitens FlixTrain erfolgt, wird der Kunde darüber unverzüglich elektronisch in Textform informiert.
B. Anwendung der AGB/ABB von FlixTrain
Neben den oben genannten AGB für Gruppenreisen gelten darüber hinaus ebenfalls die AGB/ABB von FlixTrain. Die aktuelle Version hiervon ist unter folgendem Link zu finden: https://www.flixtrain.de/agb.